Da die Krank­heit Lipö­dem nur sehr schwer ein­zu­däm­men ist, ist die Dia­gno­se für die meis­ten Pati­en­tin­nen zunächst ein Schock. Doch seit Sep­tem­ber 2019 gibt es in Deutsch­land eine Mög­lich­keit, die Lipö­dem-OP in bestimm­ten Fäl­len von der Kran­ken­kas­se über­neh­men zu las­sen. Was Sie über die Fett­ab­sau­gung bei einem Lipö­dem wis­sen müs­sen, erfah­ren Sie hier.

Fettabsaugung bei Lipödem: Neuerungen seit Januar 2020

Am 19. Sep­tem­ber 2019 hat der Gemein­sa­me Bun­dess­aus­schuss (G-BA) beschlos­sen, dass die Kos­ten für eine ope­ra­ti­ve Fett­ab­sau­gung, die auch als Lipo­suk­ti­on bezeich­net wird, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von der Kran­ken­kas­se getra­gen wer­den. Da dies bis­lang anders war, haben vie­le Pati­en­tin­nen auf eine OP ver­zich­ten müssen.

Die Ände­run­gen sind seit Janu­ar 2020 wirk­sam und gel­ten befris­tet bis Dezem­ber 2024. Zuge­las­se­ne Kran­ken­häu­ser sowie Ver­trags­ärz­te kön­nen die ope­ra­ti­ve Fett­ab­sau­gung sowohl ambu­lant als auch sta­tio­när durch­füh­ren. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen Pati­en­tin­nen für eine Kos­ten­über­nah­me ihrer Lipö­dem-OP erfül­len müs­sen, ist von der jewei­li­gen Kran­ken­kas­se und bestimm­ten Kri­te­ri­en abhängig.

Wieso muss zuerst die konservative Therapie fehlschlagen, damit die Kostenübernahme für die Lipödem OP gestattet wird?

Eine Lipo­suk­ti­on eines Lipö­dems des Sta­di­ums III kön­nen Pati­en­tin­nen erst dann durch­füh­ren las­sen, wenn zusätz­lich bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind (wie bei­spiels­wei­se ein bestimm­ter Body Mass Index) und kon­ser­va­ti­ve Behand­lungs­maß­nah­men nicht ange­schla­gen sind. Die­se müs­sen min­des­tens über sechs Mona­te hin­weg durch­ge­führt wor­den sein. Dabei kann es sich um Lymph­drai­na­ge, eine Kom­pres­si­ons- und/oder Bewe­gungs­the­ra­pie gehan­delt haben. Eben­falls muss eine Ernäh­rungs­be­ra­tung statt­ge­fun­den haben.

Was muss man tun, damit Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Lipödem OP übernimmt?

Wer bei einem Lipö­dem eine Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se wünscht, kann zunächst einen Antrag bei sei­ner Kran­ken­kas­se stel­len, um abso­lut sicher zu gehen. Dabei ist es wich­tig, die not­wen­di­ge Kor­rek­tur eines regel­wid­ri­gen Kör­per­zu­stan­des her­vor­zu­he­ben, der von chro­ni­schen Schmer­zen und einer funk­tio­nel­len Behin­de­rung beglei­tet wird - da kos­me­ti­sche Ein­grif­fe nicht von der Kran­ken­kas­se bezahlt werden.

Inner­halb von eini­gen Wochen fällt die Ent­schei­dung der Kran­ken­kas­se. Falls der Medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK) ein­ge­schal­tet wird, bekom­men Sie eine Infor­ma­ti­on und der Ent­schei­dungs­zeit­raum ver­län­gert sich.

Auch wenn bei einem Lipö­dem die Kran­ken­kas­se die Kos­ten­über­nah­me ablehnt, gibt es noch eine Mög­lich­keit: Pati­en­tin­nen kön­nen Wider­spruch ein­le­gen. In dem Fall muss ein Gut­ach­ten erstellt wer­den. In der Regel unter­sucht Sie ein Arzt oder Ärz­tin des MDKs per­sön­lich, indem ein wei­te­rer Unter­su­chungs­be­fund erho­ben wird. Die­ses Gut­ach­ten, wel­ches eine Behand­lung begrün­det, schi­cken Sie an Ihre Krankenkasse.

Lau­tet die Ant­wort der Kran­ken­kas­se erneut „Nein“, wird ein Wider­spruchs­aus­schuss ein­be­ru­fen. Die­ser über­prüft, ob es nicht doch einen trif­ti­gen Grund gibt, aus dem bei einem Lipö­dem die Kran­ken­kas­se die Kos­ten­über­nah­me trägt.

Kommt es auch hier zu einer Absa­ge, kön­nen Sie vor einem Sozi­al­ge­richt dage­gen kla­gen. Die­ses Ver­fah­ren ist übri­gens kos­ten­los, doch ein Fach­an­walt für Sozi­al­recht lohnt sich in jedem Fall. Die Anwalts­kos­ten lie­gen in der Regel bei rund 50,- bis 600,- Euro, wel­che von dem­je­ni­gen bezahlt wer­den müs­sen, der das Ver­fah­ren verliert.

Fazit Lipödem Krankenkasse

Seit Anfang des Jah­res 2020 ist es mög­lich, dass die Kran­ken­kas­se die Kos­ten für eine Lipo­suk­ti­on unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen über­nimmt. Dabei han­delt es sich um einen wich­ti­gen Schritt in die Rich­tung, dass das Lipö­dem als ernst zu neh­men­de Erkran­kung aner­kannt wird!

Bei der Lipö­dem-OP wird - in den meis­ten Fäl­len im Rah­men einer leich­ten Voll­nar­ko­se - in die betrof­fe­nen Kör­per­area­le eine Tumes­zenz­lö­sung ver­ab­reicht. Danach lockert der Arzt das über­schüs­si­ge Fett­ge­we­be sehr scho­nend mit Spe­zi­al­ka­nü­len auf und saugt es ab. Im Anschluss ist es unum­gäng­lich, eine Kom­pres­si­ons­ver­sor­gung zu tra­gen, damit die ent­ste­hen­den Schwel­lun­gen zügig abge­baut wer­den kön­nen und sich die Haut adäquat zusammenzieht.

Haben Sie noch Fra­gen zur Kos­ten­über­nah­me, was die Lipö­dem-OP angeht? Oder konn­ten Sie bereits eige­ne Erfah­run­gen sam­meln? Wir freu­en uns über einen Kommentar.
Ger­ne ste­hen Ihnen unse­re Lipö­dem-Exper­ten für wei­te­re Infor­ma­tio­nen auch in einem per­sön­li­chen Gespräch zur Verfügung!

  • Geprüft durch den Autor

    Priv. -Doz. Dr. med. Paul Hei­de­krü­ger ist seit mehr als 10 Jah­ren Spe­zia­list für die Fett­ab­sau­gung bei Lipö­de­men und erfolg­reich als Ästhe­ti­scher und Plas­ti­scher Chir­urg in Salz­burg und Mün­chen tätig. Die Fak­ten auf die­ser Web­sei­te wur­den von ihm über­prüft und basie­ren auf den höchs­ten medi­zi­ni­schen Nor­men der Plas­ti­schen Chir­ur­gie. Wei­te­re Daten von Priv. -Doz. Dr. med. Paul Hei­de­krü­ger ent­de­cken Sie unter „Mehr über Dr. Hei­de­krü­ger “.

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