Liebe Patientinnen,
das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende März entschieden, dass Krankenhäuser im Rahmen „individueller Heilversuche“ das Lipödem mit einer Liposuktion behandeln und abrechnen können. Das BSG hat damit seine vorherige Rechtsprechung dazu korrigiert.
Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich und die Deutsche Gesellschaft der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie hat dazu heute eine Pressemitteilung veröffentlicht: https://www.dgpraec.de/pressemitteilungen/bundessozialgericht-foerdert-forschung-fortschritt-liposuktion-beim-lipoedem-als-individueller-heilversuch/
Ihr LIPOhelp-Team