
Lipödem OP vorher nachher
Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung des Unterhautfettgewebes. Betroffen von der unkontrollierten Fettvermehrung an Beinen, Hüfte, Gesäß und in einigen Fällen auch an den Armen sind primär Frauen. Nur wenige Männer erkranken an einem Lipödem.
Die chronische Krankheit verläuft in drei unterschiedlichen Stadien und tritt zumeist nach einer hormonellen Umstellung auf. Daher bricht ein Lipödem oftmals in der Pubertät, nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren aus. Die Einnahme der Pille kann ebenfalls krankheitsfördernd sein.
Nebenerscheinungen der Krankheit, die nicht minder einschränkend sind als die sichtbare Fettvermehrung, können Schmerzen und eine erhöhte Druckempfindlichkeit der Haut sein. Sie werden oft dadurch ausgelöst, dass die Blutkapillaren durchlässiger werden und sich somit Flüssigkeit im Gewebe ansammelt.
Lipödem
Norher-Nachher-Bilder
Warum sind Vorher-Nachher-Bilder gut für den Patienten?
Für Betroffene ist es daher unabdingbar, frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, um Beschwerden und eine Zunahme der Fettanlagerungen zu verhindern. Oft bleibt als einziger langfristiger Ausweg aus der Krankheit daher nur ein operativer Eingriff – eine Liposuktion.
Bevor Betroffene sich jedoch zu so einem großen Schritt entscheiden, möchten sie in der Regel Vorher-Nachher-Vergleiche sehen, um sich ein eigenes Bild machen zu können.
Anhand dieser Vorher-Nachher-Bilder können Ärzte den Betroffenen die unterschiedlichen Symptome und Ausprägungsgrade des Lipödems zeigen sowie die sichtbare Veränderung nach einer Liposuktion.
Leider ist es in Deutschland nicht gestattet, Vorher-Nachher-Bilder operativer Eingriffe zu zeigen.
Vorher-Nachher Bilder sind in Deutschland verboten
Nach dem Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) ist es somit in Deutschland verboten, mit Vorher-Nachher-Bildern bei einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff zu werben.
Dem Gesetz nach sind daher Vorher-Nachher-Vergleiche von Medizinprodukten außerhalb von ärztlichen Fachkreisen nicht gestattet. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Patienten daran zu hindern, sich überstürzt zu einer solchen Operation zu entscheiden.
Das Landgericht (LG) Köln entschied in einem Urteil vom 15.04.2021, dass das Verlinken von Vorher-Nachher-Bildern einer Schönheitsoperation auf Instagram oder auf der fachärztlichen Website wettbewerbswidrig ist (Az.: 81 O 106/20, nicht rechtskräftig).
Wo können Sie Vorher-Nachher Fotos ansehen?

persönliche
In einem persönlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen gerne detaillierte Auskünfte, entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan und erläutern das für Sie am besten geeignete Verfahren.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei Fragen!
Jetzt unverbindlich anfragen - schnelle und flexible Terminvergabe





