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Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung des Unterhautfettgewebes. Betroffen von der unkontrollierten Fettvermehrung an Beinen, Hüfte, Gesäß und in einigen Fällen auch an den Armen sind primär Frauen.
Die chronische Krankheit verläuft in drei unterschiedlichen Stadien und tritt zumeist nach einer hormonellen Umstellung auf. Daher bricht ein Lipödem oftmals in der Pubertät, nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren aus. Die Einnahme der Pille kann ebenfalls krankheitsfördernd sein.
Nebenerscheinungen der Krankheit, die nicht minder einschränkend sind als die sichtbare Fettvermehrung, können Schmerzen und eine erhöhte Druckempfindlichkeit der Haut sein. Sie werden oft dadurch ausgelöst, dass die Blutgefäße durchlässiger werden und sich somit Flüssigkeit im Gewebe ansammelt.
Für Betroffene ist es daher unabdingbar, frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, um Beschwerden und eine Zunahme der Fettanlagerungen zu verhindern. Oft bleibt als einziger langfristiger Ausweg aus der Krankheit daher nur ein operativer Eingriff – eine Liposuktion.
Bevor Betroffene sich jedoch zu so einem großen Schritt entscheiden, möchten sie in der Regel Vorher-Nachher-Vergleiche sehen, um sich ein eigenes Bild machen zu können.
Anhand dieser Vorher-Nachher-Bilder können Ärzte den Betroffenen die unterschiedlichen Symptome und Ausprägungsgrade des Lipödems zeigen sowie die sichtbare Veränderung nach einer Liposuktion.
Leider ist es in Deutschland nicht gestattet, Vorher-Nachher-Bilder operativer Eingriffe öffentlich zu zeigen.
Nach dem Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG) ist es somit in Deutschland verboten, mit Vorher-Nachher-Bildern bei einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff zu werben.
Dem Gesetz nach sind daher Vorher-Nachher-Vergleiche von Medizinprodukten außerhalb von ärztlichen Fachkreisen nicht gestattet. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Patienten daran zu hindern, sich überstürzt zu einer solchen Operation zu entscheiden.
Das Landgericht (LG) Köln entschied in einem Urteil vom 15.04.2021, dass das Verlinken von Vorher-Nachher-Bildern einer Schönheitsoperation auf Instagram oder auf der fachärztlichen Website wettbewerbswidrig ist (Az.: 81 O 106/20, nicht rechtskräftig).
Da jedoch in den Ländern unterschiedliche Gesetze gelten, ist es uns möglich, Ihnen auf unserer österreichischen Website Vorher-Nachher-Vergleiche zu zeigen. So ist es uns möglich, Ihnen die Unterschiede schon vor einem persönlichen Gespräch zeigen zu können.
Sie finden auf der folgenden Informationsseite „Lipödem OP vorher nachher“ bildliche Vergleiche vor und nach einer Lipödem-Operation in den unterschiedlichen Stadien.
Damit Sie bestmöglich auf eine Behandlung vorbereitet sind, bieten wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch detaillierte Informationen zum Lipedema. Gemeinsam können wir zudem offene Fragen klären und Ihren individuellen Behandlungsplan entwickeln.
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin zu Ihrem individuellen Erstgespräch.

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